- Drittverwahrung
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Drittverwahrung,Depot.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Drittverwahrung — 1. Begriff: ⇡ Wertpapierverwahrung für einen anderen Verwahrer (Zwischenverwahrer), d.h. der Verwahrer vertraut die Papiere unter seinem Namen einem anderen (Drittverwahrer) zur Verwahrung an. Der Zwischenverwahrer haftet für eigenes Verschulden… … Lexikon der Economics
Pfanddepot — ⇡ Drittverwahrung … Lexikon der Economics
Depot — Warenspeicher; Lagerhalle; Magazin; Lagerhaus; Lager; Speicher; Warendepot * * * De|pot [de po:], das; s, s: 1. Lager für Vorräte: Uniformen, Waffen aus dem Depot holen. Syn.: ↑ … Universal-Lexikon
Depotgesetz — Das Depotgesetz regelt in Deutschland und Österreich die Verwahrung und die Anschaffung von Wertpapieren (Schweiz siehe Bucheffektengesetz). Basisdaten Titel: Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren Kurztitel: Depotgesetz… … Deutsch Wikipedia
Anderdepot — Effekten, die der Bank von Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Treuhandelsgesellschaften für ihre Klienten eingeliefert werden; im Verkehr zwischen Banken entspricht dem A. das „Depot B“, das Wertpapiere oder Sammeldepotanteile… … Lexikon der Economics
Eigendepot — 1. Im Verkehr der Banken untereinander der Bestand an Wertpapieren oder Sammeldepotanteilen, über den der Zwischenverwahrer nach § 13 DepotG oder durch Übereignung (§ 15 DepotG) bzw. Verpfändung zu verfügen berechtigt ist. Die auf E. (Depot A)… … Lexikon der Economics
Sammelverwahrung — Sammeldepot. 1. Begriff/Charakterisierung: ⇡ Wertpapierverwahrung, bei der der Bankier die von verschiedenen Kunden hinterlegten Stücke der gleichen Gattung zusammen aufbewahrt, doch so, dass im Gegensatz zur Summenverwahrung der Hinterleger in… … Lexikon der Economics
Sonderverwahrung — Sonderdepot, Streifbanddepot; gesetzliche Grundform der ⇡ Wertpapierverwahrung (§ 2 DepotG). Der Verwahrer ist verpflichtet, die Wertpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers gesondert von seinen eigenen Beständen und von … Lexikon der Economics
Wertpapierverwahrung — I. Charakterisierung:Gewerbsmäßige Aufbewahrung von Wertpapieren, Teil des ⇡ Depotgeschäfts; geregelt im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (⇡ DepotG). Wertpapiere im Sinn des DepotG sind: ⇡ Aktien, Kuxe, ⇡… … Lexikon der Economics